Für meine Tätigkeit als mobile Heilmasseurin habe ich Voraussetzungen die gegeben sein müssen, um einen Termin bei Ihnen wahrnehmen zu können.
1: Der Behandlungsort muss sich in Steyr befinden. Wegen starker Nachfrage musste ich mein Gebiet eingrenzen.
2 : Es muss eine gute Parkmöglichkeit geben, dass heißt nahe am Gebäude wo die Behandlung stattfinden soll. Der Aufwand den mobilen Massagetisch zu transportieren wäre sonst zu umständlich.
Bei kostenpflichtigen Parkmöglichkeiten (Kurparkzone,...) verrechne ich einen Pauschalbetrag von € 2.-
3 : Bei mehrstöckigen Gebäuden muss ab dem 3. Stockwerk ein Lift vorhanden sein.
Ich bitte Sie um Ihr Verständnis, dass ich mir vorbehalte den Termin abzusagen, falls Ihre örtliche Gegebenheit diese Bedingungen nicht erfüllt.